Fördern und Fordern

Wir an der Grundschule Thadenstraße haben die Bereiche Fördern und Fordern besonders im Blick.

Das sind unsere Bereiche
Förderung: Sprache und Mathematik

1. Additive Sprachförderung (§28a)

1.1 Sprachförderung in den Jahrgängen1- 4

In den Jahrgängen finden nach vorheriger Diagnose Lese- und Rechtschreibförderung in Kleingruppen (2 - max. 8 Schüler*innen) statt. Im Jahrgang 1 findet die Förderung bis zum Halbjahr integrativ statt. Schüler*innen, die im Schnabel unter 15% und /oder im Stolperwörterlesetest einen Wert von unter 10% haben, bekommen 1x wöchentlich Sprachförderung. Diese Förderung wird von Lehrkräften übernommen.

 

1.2 Matheförderung in den Jahrgängen 1-4

In den Jahrgängen findet nach vorheriger Diagnose Matheförderung in Kleingruppen (2 - max. 8 Schüler*innen) statt. Schüler*innen, die im HaRet (Hamburger Rechentest) oder im ZAREKI (Neuropsychologische Testbatterie für Zahlenverarbeitung und Rechnen bei Kindern) einen Wert von unter 10% haben, bekommen 1x wöchentlich Matheförderung. Diese Förderung wird von Lehrkräften übernommen.

 

1.3 MITsprache (Sprachförderunterricht) in den Jahrgängen VSK- Jahrgang 2)

„MITsprache ist ein Förderprogramm, welches für Kinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen konzipiert wurde und in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen umgesetzt wird. Eine vorgeschaltete Sprachstandserhebung ermöglicht eine auf das Sprachniveau der Kinder angepasste Förderung. Mit seinen weiteren Bausteinen Fördermaterialien, Fortbildung für Förderkräfte und Elternarbeit ermöglicht das Programm eine ganzheitliche und nachhaltige Förderung der Kinder.“ Sprachförderprogramme für Kita und Grundschule im Überblick (stiftung-fairchance.org)

Diese Sprachförderung übernehmen ausgebildete Lehrkräfte.

 

1.4 DaZ- Deutsch als Zweitsprache in den Jahrgängen 1-4 und der VSK

An dieser Förderung nehmen Schüler*innen teil, die sich in der sogenannten Phase 3 befinden. Die Phase 3 beginnt nach dem Jahr in der IVK (Internationale Vorbereitungsklasse). Die Schüler*innen erhalten hier 1-2x wöchentlich Sprachförderung in Kleingruppen (2 -max. 4 Schüler*innen) von ausgebildeten Lehrkräften.

Förderung: §45 | AUL | Nachteilsausgleich | §12

2. Fördern statt Wiederholen (§45)

An der sogenannten §45 Lernförderung nehmen Schüler*innen teil, die in einem oder mehreren Fächern (Deutsch und Mathe) die Lernanforderungen gemäß der Rahmenpläne nicht erfüllen (ab Beginn des 2. Schuljahres möglich). Zur Einschätzung der Leistungen dienen Unterrichtsbeobachtungen, Klassenarbeiten, Tests, Wochenpläne u.ä.. Die Zeugniskonferenz entscheidet, ob die Schüler*innen die Förderung benötigen. Anschließend werden in der sogenannten Lern- und Fördervereinbarung gemäß §45 Ziele mit Sorgeberechtigten und Schüler*innen vereinbart, die in der Lernförderung erreicht werden sollen. Die Förderung wird hauptsächlich von Personen mit Lehraufträgen oder Honorarkräften übernommen und findet 1x wöchentlich in Kleingruppen (2- max. 8 Schüler*innen) statt.

 

3. AUL (Außerunterrichtliche Lernförderung)

Diese Förderung ist für Schüler*innen mit erhöhtem Förderbedarf im Bereich Lesen und/oder Rechtschreibung (Legasthenie) oder Rechnen (Dyskalkulie). Hier kann von den Fachlehrern*innen im Fach Deutsch oder Mathematik und den Sorgeberechtigten ein Antrag beim ReBBZ gestellt werden. Die AUL ist zum Teil kostenpflichtig. Wenn der Antrag von der Behörde (ReBBZ reicht Antrag nach Prüfung an Behörde weiter) genehmigt wurde, wird ein Teil der Kosten von der Behörde übernommen. Den anderen Teil übernehmen die Sorgeberechtigten. Die Einzelförderung wird dann von Lerntherapeuten*innen übernommen.

 

4. Nachteilsausgleich

Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich treffen die Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen. Für Schüler*innen mit besonderen Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben (Schnabel unter 10%), für Schüler*innen mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen bis Jahrgangsstufe 4 (HaReT unter 10%) und für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf §12 kann ein Nachteilsausgleich erstellt werden. Nach gemeinsamer Beratung mit den Erziehungsberechtigten wird auf einem Formular schriftlich festgehalten, wie genau der Nachteilsausgleich für den Schüler/die Schülerin aussieht.

Beispiele für Nachteilsausgleiche:

  • Zeitzuschlag bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten
  • Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (elektronische Textverarbeitung/ Anschauungsmittel beim Rechnen)
  • Vorlesen von Aufgabenstellungen • Erteilen von mündlichen Aufgaben, die auch mündlich beantwortet werden können statt schriftlicher Aufgaben (z.B. in Deutsch bei Rechtschreibschwäche)
  • etc.

 

5. Sonderpädagogischer Förderbedarf (§12)

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von unseren Sonderpädagogen*innen unterstützt und erhalten einen ausführlichen sonderpädagogischen Förderplan. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und dient somit auch der Dokumentation der Förderung im Unterricht. Alle Fördermaßnahmen werden halbjährlich evaluiert und ggf. fortgeführt oder aufgehoben. Dies wird im halbjährlichen Lernentwicklungsgespräch mit den Schülern*innen und ihren Eltern besprochen. An unserer Schule werden Schüler*innen mit folgenden Förderschwerpunkten inklusiv beschult: Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Sprache und Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

Forderung

Unsere Begabtenförderung beruht auf gezielter Differenzierung im Unterricht. Die Lehrkräfte bieten den Schüler:innen spezifische Aufgabenformate zur Förderung und Herausforderung an. Das Kollegium hat sich darauf verständigt, gemeinsame Lehrwerke in den Fächern Deutsch und Mathematik zu verwenden. Zu diesen Lehrwerken arbeiten alle Kolleg:innen mit zusätzlichen Forderheften. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Kinder im schulischen Alltag zu unterstützen. In allen Klassen stehen den Schüler:innen differenzierte Materialien zur Verfügung, wie Lese- und Lernkarteien, Literaturkarteien, Mathekarteien usw. Außerdem haben die Schüler:innen in den verschiedenen Jahrgangsstufen Zugang zu iPads, auf denen sie mit verschiedenen Apps wie Känguru und Anton arbeiten können.

In Beratungssituationen stellt die Fachkraft für Begabtenförderung einzelnes Material für die Kinder zusammen, wie zum Beispiel das Markenspiel, Additionsbrett und Divisionsbrett von M. Montessori sowie Literaturaufgaben wie Lesehäuser, Lesetagebücher und verschiedene Projektarbeiten zu selbst gewählten Themen. Diese Materialien können von den Kindern dann individuell im Unterricht bearbeitet werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen mussten einige Förderkurse unterbrochen werden. Wir sind nun dabei, diese nach und nach wieder aufzubauen.

  • - Forschendes Lernen in JG 3 im zweiten Schulhalbjahr, ggf. auch in einigen anderen Jahrgangstufen
  • - Kooperation mit den St. Pauli Rabauken, Fußballkurse am Nachmittag
  • - Spezielle Musikkurse
  • - Drehtürmodell

Seit dem Schuljahr 2023/24 wurde ein jahrgangsgemischter Forderkurs für den JG 1/2 und 3/4 eingerichtet, die Kinder arbeiten an sehr unterschiedlichen Themenschwerpunkten im Bereich Deutsch, Mathe oder Sachunterricht in kleinen Projektgruppen. Diese internen Kurse zur Begabtenförderung finden in der regulären Unterrichtszeit am Vormittag für ausgewählte Schüler:innen und im Nachmittagsunterricht statt. Die Auswahl der Teilnehmer:innen erfolgt durch die Lehrkräfte und ist nur nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin für Begabtenförderung möglich.

Außerschulisches Enrichment

  • - Die Fachkraft für Begabtenförderung (FBF) informiert die Kolleg:innen über aktuelle Wettbewerbe, Enrichmentkurse der BbB, Angebote von Universitäten und Veranstaltungen der DGhK (deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind).
  • - Unsere Schule nimmt regelmäßig am Känguru-Wettbewerb, an der Mathe- Olympiade und am Pangea Mathewettbewerb teil.
  • - Im Schuljahr 2023/24 haben einige unserer Schüler:nnen an einem öffentlichen Laufevent, dem Zehntellauf, teilgenommen.

Akzeleration

  • - Einzelne Schüler:innen nehmen am Unterrichtsstoff einer höheren Klassenstufe teil. Dieses kann im eigenen Unterricht (differenziertes Unterrichtsmaterial) oder im Unterricht einer anderen Klasse geschehen.

Beraten und Begleiten

Die FBF steht jederzeit zur Verfügung, um grundlegende Fragen zur Begabtenförderung zu beantworten und zu beraten. Kontakt: ute.schreiber(at)gsthaden.de

Generell arbeiten die zuständigen Berater:innen (Förderkoordinatorin, Beratungslehrerin) eng zusammen und initiieren bei Bedarf eine interne Vorabklärung.

Falls die Beratungsanfragen über die interne Kompetenz hinausgehen, informiert die FBF über externe Beratungsmöglichkeiten und unterstützt gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zu externen Stellen wie der BbB (Beratungsstelle besondere Begabung).

Diagnose

1. HaRet

Test zur Früherfassung von Lernschwierigkeiten im Mathematikunterricht der Grundschule

Der HRT – bestehend aus 13 Heften (4 x 2 Testhefte für die Klassen 1 - 4, 4 Lehreranleitungen und dem Manual) – wurde von Prof. Dr. Jens Holger Lorenz, Pädagogische Hochschule Heidelberg, im Auftrag der Hamburger Schulbehörde entwickelt. Mithilfe des HRT sollen objektive, vergleichende Aussagen über die Lernstände von Schülerinnen und Schülern im Mathematikunterricht der Grundschule ermöglicht werden. Insbesondere sollen Kinder mit Lernschwierigkeiten und Lernverzögerungen identifiziert werden. Der HRT soll Hinweise auf mathematische Lernbereiche geben, für die besonderer Förderbedarf besteht. Diagnostik im Mathematikunterricht dient dem rechtzeitigen, d. h. frühen Erkennen der kindlichen Probleme, um einer negativen Lernbiografie vorzubeugen. Je eher Lernschwierigkeiten erkannt werden, desto eher greifen die Fördermaßnahmen und beugen den sich aufbauenden, immer breiteren Lücken im mathematischen Verständnis vor und vermeiden die zwangsläufig sich einstellenden emotionalen Belastungen aller Beteiligten. Aus diesem Grund wird mit dem HRT 1- 4 ein generelles Überprüfen auf den Klassenstufen der Grundschule angestrebt, wobei den Testungen bei Schulbeginn ein besonderes Gewicht zukommt.“ Hamburger Rechentest

Durchführungszeiträume:

Jahrgang 1: vor den Herbstferien

Jahrgang 2: vor den Herbstferien

Jahrgang 3: vor den Herbstferien

Jahrgang 4: vor den Herbstferien

 

2. Sofa

Diese Schreibprobe nach Dehn nutzt der systematischen Lernbeobachtung zum Schriftspracherwerb.

Durchführungszeitraum:

Jahrgang 1: November, Januar/Februar, Mai

 

3. HLT

Standardisierter Test zur Erfassung Lesen (Wörter heraussuchen, sinnvolle und Unsinn-Wörter, Satzteil ergänzen)

Durchführungszeitraum:

Jahrgang 1: Ende des 1.Schuljahres

 

4. Schnabel

„SCHNABEL ist ein individualdiagnostisches Verfahren zur Erfassung der Rechtschreibkompetenzen. Der Name SCHNABEL steht für schreiben (ist das Ergebnis von) nachdenken, anwenden, behalten, erfolgreich lernen und nimmt damit Bezug auf den Prozess des Rechtschreiberwerbs. SCHNABEL ist in erster Linie ein Unterstützungsinstrument für Lehrkräfte. Durch eine detaillierte Individualdiagnose können Lehrkräfte die Rechtschreibkompetenzen besser einschätzen und somit auf Schwierigkeiten in ihrer Klasse gezielter eingehen. Auf diese Weise soll SCHNABEL beim Rechtschreiberwerb unterstützen. Das Verfahren steht den Hamburger Schulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zur Verfügung.“ SCHNABEL (hamburg-schnabel.de)

Durchführungszeiträume:

Jahrgang 1: Ende des 1. Halbjahres, Ende des 1. Schuljahres

Jahrgang 2: Ende des 1. Halbjahres, Ende des 2. Schuljahres

Jahrgang 3: Ende des 1. Halbjahres, Ende des 3. Schuljahres

Jahrgang 4: Ende des 1. Halbjahres, Ende des 4. Schuljahres


5. Stolperwörterlesetest

Standardisierter Test zur Erfassung Lesen (Lesegeschwindigkeit, semantisches Wortverständnis, syntaktisches Verständnis)

Durchführungszeiträume:

Jahrgang 1: Ende des 1. Schuljahres

Jahrgang 2: Ende des 2. Schuljahres

Jahrgang 3: Ende des 3. Schuljahres

Jahrgang 4: Ende des 4. Schuljahres

  • weitere Tests- je nach Bedarf
  • ggf. IQ-Tests (KA-BC, CFT)
  • Elfe (Lesetest)
  • MITsprache
  • Kermit- Kompetenzen ermitteln

KERMIT (kermit-hamburg.de)